Bildungsscheck NRW


Gerne informieren wir Sie über die mögliche finanzielle Unterstützung unserer Fort- bzw. Weiterbildungen in Form eines Bildungsschecks.

Folgenden Konditionen gelten (ab 01.03.2019):
Zielgruppen für die individuelle Förderung:

  • Beschäftigte
  • Beschäftigte in Elternzeit
  • Berufsrückkehrende
  • Selbständige.

Konditionen:

  • Wohnsitz muss in Nordrhein-Westfalensein
  • das zu versteuernde Jahreseinkommen muss bei Einzelveranlagung > 20.000,- € bis max. 40.000,- € betragen, bei gemeinsamer Veranlagung > 40.000,- € bis max. 80.000,- €
  • es gibt einen Bildungsscheck je Kalenderjahr
  • 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme werden gefördert, max. 500,- €/ Bildungsscheck.
  • Ein Beratungsgespräch bzw. die Beantragung muss vor Beginn der Bildungsveranstaltung liegen
  • Der Bildungsscheck NRW wird ausschließlich in entsprechenden Beratungsstellen ausgegeben, die es in ganz NRW gibt.

Detaillierte Informationen finden Sie unter:  www.bildungsscheck.nrw.de. Hier erfahren Sie ebenfalls die Konditionen für einen Betrieblichen Bildungsscheck. [Link: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck/betrieblicher-bildungsscheck]