Bildungsscheck NRW
Gerne informieren wir Sie über die mögliche finanzielle Unterstützung unserer Fort- bzw. Weiterbildungen in Form eines Bildungsschecks.
Folgenden Konditionen gelten (ab 01.03.2019):
Zielgruppen für die individuelle Förderung:
- Beschäftigte
- Beschäftigte in Elternzeit
- Berufsrückkehrende
- Selbständige.
Konditionen:
- Wohnsitz muss in Nordrhein-Westfalensein
- das zu versteuernde Jahreseinkommen muss bei Einzelveranlagung > 20.000,- € bis max. 40.000,- € betragen, bei gemeinsamer Veranlagung > 40.000,- € bis max. 80.000,- €
- es gibt einen Bildungsscheck je Kalenderjahr
- 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme werden gefördert, max. 500,- €/ Bildungsscheck.
- Ein Beratungsgespräch bzw. die Beantragung muss vor Beginn der Bildungsveranstaltung liegen
- Der Bildungsscheck NRW wird ausschließlich in entsprechenden Beratungsstellen ausgegeben, die es in ganz NRW gibt.
Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.bildungsscheck.nrw.de. Hier erfahren Sie ebenfalls die Konditionen für einen Betrieblichen Bildungsscheck. [Link: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck/betrieblicher-bildungsscheck]